Wann und wie dürfen Sportlerinnen und Sportler medikamentös behandelt werden?
Quintessenz In der Dopingliste aufgeführte Wirkstoffe und Methoden sind für Sporttreibende verboten (sämtliche Informationen unter: www.dopinginfo.ch). In medizinisch klar begründeten Fällen können für Behandlungen Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) angefordert werden. In Abhängigkeit vom verwendeten Medikament ist ein vereinfachtes Verfahren (Beta-2-Agonisten, Glukokortikoide, sofern nicht systemisch verabreicht) oder ein aufwendiges Standardverfahren … Weiterlesen